Hundekrankenversicherung

Schadensfall

Während bei der Hundehaftpflicht in einem Schadensfall jede Menge verschiedener Punkte zu bedenken sind, ist die Abrechnung bei der Hundekrankenversicherung denkbar einfach. Man muss sich lediglich vom Tierarzt eine Rechnung ausstellen lassen und diese dann an die Versicherung weiterleiten. Vorleistungen, wie man sie von der privaten Krankenversicherung für Menschen kennt, sind bei der Hundekrankenversicherung in vielen Fällen ausgeschlossen. Hierbei kommt es jedoch auch immer auf den jeweiligen Versicherer an.

Der einzig wichtige Punkt ist die Leistungsgrenze, die der Versicherer für bestimmte Kostenarten gesetzt hat. Wer diese in einem Jahr überschreitet, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Sollte man dagegen in einem Jahr überhaupt keine Leistungen in Anspruch nehmen, kann es durchaus passieren, dass der ein oder andere Anbieter als Belohnung die Leistungsgrenze für darauffolgende Jahre erhöht. Dies kommt einer Art Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung gleich. Natürlich sollte dies allerdings niemals ein Grund sein, mit seinem Hund nicht zum Arzt zu gehen, wenn es nötig ist. Hunde haben eine empfindlichere Gesundheit als Menschen, weshalb auch kleinere verschleppte leiden später zu großen Problemen führen können.

Manch ein Versicherer bietet eine Hundekrankenversicherung auch im Ausland an, wobei es hier mitunter vorkommen kann, dass man die Rechnung zunächst selbst tragen muss und später von seiner Versicherung erstattet bekommt. Gerade deshalb kann es wichtig sein, sich vor dem Abschluss einer Versicherung über die jeweilige Abrechnungspraxis zu informieren. Wer die Prozedur bereits kennt, kann sicher und ohne Magenschmerzen zum Tierarzt gehen und seinem Vierbeiner die bestmögliche Behandlung zukommen lassen. Die Tierarztwahl bleibt übrigens bei so gut wie allen Hundekrankenversicherungen frei.

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