Hundekategorien
Lange Zeit hätte es man es als Hundehalter wohl nicht für möglich gehalten, aber es ist tatsächlich so, dass man Hunde in verschiedene Kategorien einteilt, um ihre Gefährlichkeit messen zu können. Diese Regelungen wurden im Zuge der Angriffe von Hunden auf Menschen eingeführt, um solche Zwischenfälle zukünftig zu verhindern. Da bis jetzt keinerlei eindeutige Beweise für die angeborene Aggressivität der als sogenannten Listenhunde bekannten Rassen, darf bezweifelt werden, ob diese Regelungen rein wissenschaftlich haltbar sind.
In Bezug auf die Hundehaftpflicht haben diese Rassenlisten jedoch eine enorme Bedeutung, da die dort aufgeführten rassen oftmals zu einem wesentlich teureren Tarif versichert werden müssen. Nur wenige Versicherer haben erkannt, dass dieser Ansatz nicht der Weisheit letzter Schluss ist und bieten eine Hundehaftpflicht für alle Tiere gleichermaßen an. Im Folgenden werden die Hunderassen aufgezeigt, die allgemein als gefährlich gelten und für die deshalb besondere Vorschriften gelten:
1. Hunde, die allgemein als gefährlich eingestuft werden:
American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.
Diese Hunderassen sind in vielen Bundesländern verboten, oder nur unter sehr strengen Auflagen überhaupt zu halten.
2. Hunde, die zwar als gefährlich gelten, jedoch durch einen Wesenstest als normal eingestuft werden können:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasiliero, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapolitano, Rottweiler und Tosa Inu.
Für die Haltung dieser Hunde gelten ebenfalls strengere Auflagen, wobei man durch einen bestandenen Wesenstest die Regelungen lockern kann.
Insgesamt betrachtet ist die Einteilung des eigenen Hundes in eine der Risikokategorien also ein herber einschnitt, weil man erstens entsprechende Auflagen wie zum Beispiel einen Maulkorbzwang oder Leinenpflicht erfüllen muss und darüber hinaus auch in Bezug auf eine Hundehaftpflichtversicherung höhere Kosten veranschlagen muss, wobei auch die Hundesteuer für eine Listenhund oftmals um das fünffache höher liegt, als bei normalen Hunden.